31.03.2025 - 04.04.2025


Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

31.03.2025

01.04.2025

02.04.2025

03.04.2025

04.04.2025

Potentialanalyse 7ab

Potentialanalyse 7ab

Potentialanalyse 7c

Potentialanalyse 7c

4. Werkstattgespräche



Download
Materialliste zum Schulstart
Unterrichtsmaterialien zum Schulstart.pd
Adobe Acrobat Dokument 312.1 KB

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,                                                                                                                                Eckental, 28.09.2023

 

wie vom Kultusministerium vorgesehen entfällt die Maskenpflicht an Bayerns Schulen.

 

Die Einhaltung der Hygienemaßnahmen ist jedoch dringend erforderlich. Deshalb bitten wir Sie, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, laut Anweisung unseres Kultusministeriums mit Ihren Kindern nochmals die wichtigen Hygiene – und Verhaltensregeln durchzusprechen und dann zu beachten.

 

Ø  Regelmäßiges Händewaschen mit Seife, mind. 20 – 30 sec

 

Ø  Einhalten der Husten- und Niesetikette (in die Armbeuge oder ein Taschentuch)

 

Ø  Kein Körperkontakt

 

Ø  Vermeiden des Berührens von Augen, Nase und Mund

 

Ø  Abstandhalten: Wo immer möglich 1,5 m

 

 

 

Zwingend für alle ist jedoch:

 

      Umgang mit Krankheitssymptomen

 

o   Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob COVID-19Verdacht besteht oder nicht.  

o    Bei nach drei Tagen anhaltendem Fieber, deutlich reduziertem Allgemeinzustand und Verschlechterung des Befindens sollte ein Arzt aufgesucht werden.

o    Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, empfehlen wir, vor dem Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. Alternativ kann ein Antigen Schnelltest beim Hausarzt oder im Testzentrum Aufschluss über eine mögliche Infektion geben. 

 In der Schule finden keine Testungen statt. 

o    Zusätzlich kann bei leichten Erkältungssymptomen das Tragen einer Maske davor schützen, dass ggfs. das SARS-CoV-2-Virus

     weitergegeben wird.  

 

 

     Umgang mit bestätigten Infektionsfällen

 

Für positiv auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestete Personen gelten laut Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums (AV Isolation) folgende Vorgaben:

 Eine positiv getestete Person (Nukleinsäure-/PCR-Test oder Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal) sollte zu Hause bleiben.

Außerhalb der eigenen Wohnung besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske (mindestens medizinische Maske).

   

Für die Schule ist die Information über eine positive Testung hilfreich.  

 

 

Liebe Eltern, trotz dieser umfassenden organisatorischen Maßnahmen freuen wir uns den Unterricht normal in Präsenz durchführen zu können. Wir sind sicher, dass uns, wenn wir alle zusammen arbeiten ein sicheres und erfolgreiches Schuljahr gelingt.

   

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

   

G. Mayer, Schulleitung

 


Download
Merkblatt zum Umgang mit Krankheitssymptomen
aktualisierte Hygienempfehlungen für Sch
Adobe Acrobat Dokument 194.3 KB